Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1812
BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58 (https://dejure.org/1959,1812)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1959 - VIII ZR 107/58 (https://dejure.org/1959,1812)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1959 - VIII ZR 107/58 (https://dejure.org/1959,1812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,1812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1584
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 15.11.1907 - II 383/07

    Verkauf eines Geschäftsbetriebes; Verborgene Fehler

    Auszug aus BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Die Rechtsprechung läßt in Ausdehnung der Vorschriften, des § 433 BGB nicht nur körperliche, sondern auch unkörperliche Sachen wie ein Geschäftsunternehmen, die Kundschaft eines Handelsgeschäftes und ähnliche Zusammenfassungen als Kaufgegenstände zu, soweit sie den körperlichen Sachen im Verkehr gleichbehandelt werden (RGZ 63, 57; 67, 86; BGB RGRK 11. Aufl. § 459 Anm. 16).

    Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, die Ertragsfähigkeit eines Unternehmens oder eines Grundstücks als Eigenschaft des Kaufgegenstandes im Rechtssinne aufzufassen (RGZ 52, 1, 2; 63, 57, 61; 67, 86; 132, 76, 78; 134, 83, 86).

  • RG, 13.03.1906 - II 344/05

    Fisch- und Delikatessengeschäft - Unternehmenskauf, §§ 459 ff BGB <Fassung bis

    Auszug aus BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Die Rechtsprechung läßt in Ausdehnung der Vorschriften, des § 433 BGB nicht nur körperliche, sondern auch unkörperliche Sachen wie ein Geschäftsunternehmen, die Kundschaft eines Handelsgeschäftes und ähnliche Zusammenfassungen als Kaufgegenstände zu, soweit sie den körperlichen Sachen im Verkehr gleichbehandelt werden (RGZ 63, 57; 67, 86; BGB RGRK 11. Aufl. § 459 Anm. 16).

    Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, die Ertragsfähigkeit eines Unternehmens oder eines Grundstücks als Eigenschaft des Kaufgegenstandes im Rechtssinne aufzufassen (RGZ 52, 1, 2; 63, 57, 61; 67, 86; 132, 76, 78; 134, 83, 86).

  • BGH, 08.10.1954 - I ZR 42/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Die Feststellung der Arglist, zu der auch schon der bedingte Vorsatz, d.h. die Vorstellung genügt, daß die Täuschung des Vertragsgegners für dessen Entschluß ursächlich sein könnte (BGH Urt. vom 8. Oktober 1954 - I ZR 42/53 - LM BGB § 123 Nr. 10 = MDR 1955, 26 = BB 1954, 978) ist im wesentlichen Tatfrage und unterliegt daher weitgehend der tatrichterlichen Beurteilung.
  • BGH, 11.12.1956 - VIII ZR 61/56
    Auszug aus BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Nur ergibt sich aus der vom Berufungsgericht in tatsächlicher Hinsicht festgestellten Entwicklung der Operationsverhältnisse (Verwirklichung der bereits bei Übergabe der Praxis bestehenden Pläne zur Verbesserung der Operationsverhältnisse im Krankenhaus S. bis zum Januar 1956), daß sie wegen der bevorstehenden Veränderung schon im Zeitpunkte der Übergabe nicht so ungünstig bewertet werden durften, daß dem Kläger nach Treu und Glauben nicht hätte zugemutet werden können, die bestehenden Schwierigkeiten für kurze Zeit hinzunehmen, zumal auch die anderen Fachärzte, die am gleichen Orte operierten, keine unzumutbare Erschwerung darin erblickten (vgl. Urt. des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1956 - VIII ZR 61/56 - = BB 1957, 92, insoweit jedoch nicht abgedruckt; BGB RGRK a.a.O. Anm. 22).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Sie entspricht der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 153, 294), der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 16, 71, 74).
  • RG, 07.07.1925 - II 494/24

    Arglistige Täuschung

    Auszug aus BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Ein bloßes Verschweigen ist als Tatbestandsmerkmal einer arglistigen Täuschung ausreichend, wenn es den Grundsätzen von Treu und Glauben widerspricht und der andere Teil nach der Verkehrsauffassung unter den gegebenen Umständen eine Mitteilung der verschwiegenen erheblichen Tatsache erwarten durfte (RGZ 62, 149; 69, 13, 15; 111, 233; BGB RGRK a.a.O. § 123 Anm. 10 ff).
  • BGH, 10.07.1953 - I ZR 162/52

    Mangel eines verkauften Pkw bei fehlender Übereinstimmung mit dem Kfz-Brief

    Auszug aus BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Die Bedeutung eines Mangels ist nach der Verkehrsauffassung, nach Treu und Glauben und den Umständen des einzelnen Falles zu würdigen (BGHZ 10, 242).
  • RG, 27.03.1906 - II 374/05

    Arglistiges Verschweigen beim Kaufabschlusse. In welchem Umfange hat der

    Auszug aus BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Ein bloßes Verschweigen ist als Tatbestandsmerkmal einer arglistigen Täuschung ausreichend, wenn es den Grundsätzen von Treu und Glauben widerspricht und der andere Teil nach der Verkehrsauffassung unter den gegebenen Umständen eine Mitteilung der verschwiegenen erheblichen Tatsache erwarten durfte (RGZ 62, 149; 69, 13, 15; 111, 233; BGB RGRK a.a.O. § 123 Anm. 10 ff).
  • RG, 22.10.1931 - VI 183/31

    1. Wann beginnt bei einem formnichtigen, jedoch nach § 313 Satz 2 BGB. geheilten

    Auszug aus BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, die Ertragsfähigkeit eines Unternehmens oder eines Grundstücks als Eigenschaft des Kaufgegenstandes im Rechtssinne aufzufassen (RGZ 52, 1, 2; 63, 57, 61; 67, 86; 132, 76, 78; 134, 83, 86).
  • RG, 05.03.1931 - VI 526/30

    Welche Ansprüche stehen dem Käufer zu, der von einem Mündel, vertreten durch

    Auszug aus BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, die Ertragsfähigkeit eines Unternehmens oder eines Grundstücks als Eigenschaft des Kaufgegenstandes im Rechtssinne aufzufassen (RGZ 52, 1, 2; 63, 57, 61; 67, 86; 132, 76, 78; 134, 83, 86).
  • RG, 29.05.1908 - VII 322/07

    Arglistige Täuschung. Erfüllungsgeschäft. Zurückbehaltungsrecht.

  • RG, 08.01.1937 - II 126/36

    Ist der Verkauf einer ärztlichen Praxis durch den abgebenden Arzt oder durch die

  • RG, 07.06.1902 - V 111/02

    1. Kann auf Grund einer mündlichen, neben einem in der Form des § 313 Satzes 1

  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Daher muß hier auch offenbleiben, ob das Landgericht bei dem von ihm zugrunde gelegten Sachverhalt rechtlich zutreffend dem Kläger Ansprüche aus § 463 BGB zugebilligt hat (zur Sachmängelhaftung beim Tausch einer Arztpraxis vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 1959 - VIII ZR 107/58, NJW 1959, 1584) oder ob nur Rechtsfolgen unter dem Gesichtspunkt der Anfechtung (§ 123 BGB) oder des Verschuldens beim Vertragsschluß in Betracht kommen (vgl. allgemein zur Problemlage beim Unternehmenskauf Reinicke/Tiedtke, Kaufrecht, 3. Aufl., S. 231 ff, 236; s. auch Walter, Kaufrecht, § 3 IV 2 S. 98).
  • BGH, 08.02.1995 - VIII ZR 8/94

    Zusicherung der Ertragsfähigkeit eines Unternehmens

    c) Zu Recht geht das Berufungsgericht weiter davon aus, daß die Ertragsfähigkeit eines Unternehmens bei dessen Veräußerung Gegenstand einer Zusicherung im Sinne der §§ 459 Abs. 2, 463 BGB sein kann (so bereits BGH, Urteil vom 9. Juni 1959 - VIII ZR 107/58 = LM § 459 BGB Nr. 4 unter III 2; Urteil vom 12. November 1969 - I ZR 93/67 = WM 1970, 132 unter II 1 a).
  • BGH, 27.02.1970 - I ZR 103/68

    Voraussetzung einer zugesicherten Eigenschaft gem. §§ 459, 463 BGB - Verkauf des

    In der Rechtsprechung ist weiter anerkannt, daß auf den Kauf eines Unternehmens die Vorschriften über die Sachmängelhaftung (§§ 459 ff BGB) entsprechend anzuwenden sind (BGH LM Nr. 31 zu § 433 BGB; NJW 1959, 1584, 1585) [BGH 09.06.1959 - VIII ZR 107/58] .
  • BGH, 14.07.1978 - I ZR 154/76

    Verkauf eines betriebenen und eingerichteten Gewerbebetriebes - Fehlende

    Dies ist auch für den Fall des Unternehmenskaufs ausgesprochen worden (BGH NJW 1969, 184 - Ausschluß der Anfechtung wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften; auch bereits NJW 1959, 1584 für den Kauf einer Arztpraxis).
  • BGH, 26.01.1962 - V ZR 168/60
    Es mag sein, daß die Entscheidung des II. Zivilsenats in BGHZ 16, 54, auf die das Berufungsgericht sich u.a. für seine Ansicht bezieht, keine ausdrückliche Stellung dazu genommen hat, ob der Ausschluß der Irrtumsanfechtung wegen Eigenschaften, die unter die Sachmängelhaftung des Verkäufers fallen, auch schon in der Zeit vor dem Gefahrübergang gilt (ebenso Urteil vom 9. Juni 1959, VIII ZR 107/58, NJW 1959, 1584 = LM BGB § 459 Nr. 4).
  • BGH, 16.10.1968 - I ZR 81/66

    Rechtliche Folgen bei einem Irrtum über die Eigentumsverhältnisse an

    Ebenso ist es rechtlich bedenkenfrei, auch die Bestimmungen über die Gewährleistungsansprüche auf einen solchen Kauf anzuwenden (BGH NJW 1959, 1584, 1585) [BGH 09.06.1959 - VIII ZR 107/58] .
  • BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Erwerbsunternehmens -

    Nach gefestigter Rechtsprechung sind auf den Kauf eines Erwerbsunternehmens die Gewährleistungsbestimmungen der §§ 459 ff BGB anzuwenden (BGH NJW 1959, 1584, 1585 [BGH 09.06.1959 - VIII ZR 107/58] ; 1969, 184 [BVerfG 03.12.1968 - 2 BvE 1/67] ; RGZ 138, 354, 356; 100, 201).
  • BFH, 12.06.1968 - II 155/64

    Berechnung der Revisionssumme aus der Beschwer jedes einzelnen Klägers

    Denn Eigenschaften im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur die körperlichen Eigenschaften der gekauften Sache, sondern auch die deren Wert bestimmenden Faktoren (vgl. RGZ 52, 1; 67, 86; 132, 76; 134, 83; 161, 330; Bundesgerichtshof - BGH - Neue Juristische Wochenschrift 1959 S. 1584 - NJW 1959, 1584 -).
  • BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 44/65

    Zahlung eines Baukostenzuschusses - Verkauf eines Geschäfts neben Inventar -

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, die der Bundesgerichtshof fortgeführt hat (BGH NJW 1959, 1584, 1585) [BGH 09.06.1959 - VIII ZR 107/58], die Ertragsfähigkeit eines Unternehmens als Eigenschaft des Kaufgegenstandes im Rechtssinne aufzufassen.
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZR 145/63

    Verrechnung der bei Gründung einer GmbH entstandenen Gesellschaftssteuer gegen

    Es kann auf sich beruhen, ob die Kläger der Beklagten - was das Berufungsgericht zugunsten der Beklagten offenbar hat annehmen wollen - durch die Vorläge der unrichtigen Bilanz eine bestimmte Ertragslage und damit eine Eigenschaft des verkauften Unternehmens im Sinne der §§ 459, 463 BGB zugesichert haben (vgl. dazu RGZ 63, 58, 60; BGH NJW 1959, 1584, 1585) [BGH 09.06.1959 - VIII ZR 107/58].
  • BGH, 10.11.1959 - VIII ZR 143/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.03.1960 - V ZR 180/58

    Arglistiges Verschweigen eines Schwammbefalls - Zusicherung von Schwammfreiheit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht